Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Wann man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat und deren Rechtsfolgen, richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). 

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind solche Verhaltensweisen, die rechtswidrig und in vorwerfbarer Weise gegen die oben genannten verkehrsrechtlichen Verordnungen verstoßen. Demnach dürfen nur Handlungen, die in den Ordnungswidrigkeitenkatalogen ausdrücklich aufgeführt sind, geahndet werden. Welche Rechtsfolgen man erwarten muss, ist ebenso ausdrücklich geregelt. 

Die charakteristischsten Beispiele von Ordnungswidrigkeiten sind das Falschparken, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, die Missachtung der Gurt- und Helmpflicht, Fahren ohne gültigen TÜV, etc. 

Welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten anzusehen sind kann sich ständig ändern. Immer wieder werden neue Handlungen als Ordnungswidrigkeiten in die Vorschriften aufgenommen. 

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