Fahrzeugkauf und Mängel

Fahrzeugkauf und Mängel

Leider können bei Kauf sowohl eines Neu-, als auch Gebrauchtwagens oder bei der Reparatur Ihres Fahrzeuges Probleme auftreten, deren Klärung ohne rechtliche Kenntnisse nur schwer möglich ist.

Entpuppt sich der Gebrauchte im Nachhinein zum Beispiel als Unfallwagen, so ist meist Ärger vorprogrammiert. Der Verkäufer wird natürlich alles bestreiten und will von Nichts gewusst haben. Hier ist es dann an der Zeit Beweise zu sichern, damit Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können. Hierzu arbeiten wir mit kompetenten Sachverständigen zusammen, die Beweise gerichtsverwertbar sichern können.

Entspricht der Neuwagen nicht Ihrer Bestellung, weist er insbesondere Mängel auf, so kann eine kompetente Rechtsvertretung Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf NachbesserungMinderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag schnell und unkompliziert helfen.

Gleiches gilt bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die Ihnen auf Grund fehlerhaft durchgeführter Reparaturen zustehen können.

Im Rahmen des Verkehrsvertragsrechts sichert Ihnen unsere Beauftragung die vollumfängliche und zügige Schadensfeststellung und Schadensgeltendmachung. Insbesondere langwierige Korrespondenz mit Versicherern des Schädigers kann durch eine fundierte rechtliche Beratung vermieden werden.

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