Kosten

Kosten

Die Rechtsanwaltsgebühren, welche im Verkehrsrecht anfallen, differieren nach den jeweiligen Rechtsgebieten.

Sofern der Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihrer aus einem Verkehrsunfall resultierender Schadenersatzansprüche beauftragt ist, handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. 

Korrespondiert der Rechtsanwalt mit der Gegenseite und macht Ihren Schaden geltend, entsteht eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich zumeist aus der Summe der Schadenpositionen, wie zum Beispiel die Reparaturkosten, die Kosten für das Sachverständigengutachten etc. zusammensetzt.

Je nach Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage berechnet der Rechtsanwalt nach seinem Ermessen eine Geschäftsgebühr 0,5 bis 2,5 fache Geschäftsgebühr aus diesem Gegenstandswert.

Allerdings haben Sie gegen den alleinigen Unfallverursacher ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, sofern die Beauftragung des Rechtsanwaltes zur Regulierung Ihrer Schäden erforderlich war. Trifft Sie an dem Unfall eine Mitschuld, führt dies zu einer Haftungsquote, welche sich auch auf die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren auswirkt.

Sollten Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, kommt diese ebenfalls für die Gebühren des Rechtsanwaltes auf.

In Bußgeldsachen fallen wiederum andere Gebühren an. Hier entsteht neben der Grundgebühr auch eine Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde, sofern Akteneinsicht beantragt oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich zumeist nach dem verhängten Bußgeld. Sofern das Verfahren vor dem Amtsgericht fortgeführt wird, entsteht hier wiederum eine Verfahrensgebühr als auch eine Termingebühr. Außerdem fallen Auslagen für die Akteneinsicht etc. an.

Auch die im Rahmen eines Bußgeldverfahrens anfallenden Gebühren werden oftmals von den Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern Ihr Versicherungsvertrag derartige umfasst.

Wie Sie dem Vorstehenden entnehmen können, liegt jeder Fall anders. Wir raten daher an, zunächst ein kostengünstigeres Erstberatungsgespräch zu vereinbaren, in welchem auch die Problematik der Rechtsanwaltsgebühren umfassend erörtert werden kann.

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