Richterliche Zustimmung bei nachträglichem Alkoholtest
BVerfG , Aktenzeichen: 2 BvR 1046/08 – Urteil vom 11.06.2010 Zum Sachverhalt: Nachdem die Polizei auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt einer Frau hingewiesen wurden, fuhren sie zu deren Wohnung und führten vor Ort einen Alkoholtest durch, der einen Wert von 1,01 mg/l ergab. Auf Anordnung des Polizisten wurde der Frau auf dem Polizeirevier Blut entnommen. Die Beschwerdeführerin rügte, dass die Polizeibeamten keine richterliche Anordnung eingeholt hätten. In dieser Streitigkeit musste das Bundesverfassungsgericht über die Rechtswidrigkeit der von den Polizisten getroffenen Maßnahme…